Schwerere Lastzüge
Kraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zG) (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG. Seit dem 10.09.2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig und alle fünf Jahre muss eine Weiterbildung gemacht werden. |
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