Zusatzklasse für PKW zum Führen eines Anhängers über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (zG).
Seit dem 1.1.1999 ist ein spezieller Anhängerführerschein erforderlich, wenn du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen willst:
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Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des PKW
Anhänger über 750 kg zG, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse
des PKW, die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug aber größer ist als 3,5 t
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