PKW-Fahren ab 17 Jahren

Mit der Klasse B 17 darfst du ein Kraftfahrzeug bereits mit 17 Jahren fahren.

Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du mit 17 Jahren deine Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren".

Du darfst nur in Begleitung einer der namentlich in deiner Prüfbescheinigung eingetragenen Personen fahren.

Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.

Voraussetzungen für die Begleitpersonen:

Die Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.

Die Begleitpersonen müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein und dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben.

Ab welchem Alter darf ich fahren?
Welchen Führerschein muss ich bereits besitzen?
Welche Klassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
Welche Ausbildung muss ich machen?
Welche Prüfung muss ich machen?
- Ab dem 17. Lebensjahr
- Keine
- Klasse L, S und M
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Prüfung in Theorie und Praxis
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